Käuferinformationen

Willkommen in Andermatt Reuss

Eigentümer sind Teil einer engen Gemeinschaft. Mit einem engagierten Kundenservice-Team und attraktiven Vorteilen bietet Andermatt Reuss alles, damit Sie sich zuhause fühlen.

Käuferinformationen

Option A (wenn kein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer Schweizer Bank zum Zeitpunkt der Beurkundung vorgelegt wird):

  • CHF 50.000 sind bei Unterzeichnung der Reservierungsvereinbarung gemäss den darin festgelegten Zahlungsbedingungen fällig.
  • 25% abzüglich der geleisteten Reservierungszahlung sind bei der Beurkundung fällig.
  • 25% des Kaufpreises sind bei Fertigstellung des Rohbaus fällig.
  • 50% (zuzüglich etwaiger zusätzlicher Kosten) sind bei Übergabe der Einheit fällig.

Option B (wenn ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer Schweizer Bank zum Zeitpunkt der Beurkundung vorgelegt wird):

  • CHF 50.000 sind bei Unterzeichnung der Reservierungsvereinbarung gemäss den darin festgelegten Zahlungsbedingungen fällig.
  • 30% abzüglich der geleisteten Reservierungszahlung sind bei der Beurkundung fällig.
  • 70% (zuzüglich etwaiger zusätzlicher Kosten) sind bei Übergabe der Einheit fällig.

Grundstücksanteil, Erschliessung des Grundstücks, Baukosten gemäss den Spezifikationen sowie zusätzliche Baukosten wie Genehmigungen, Anschlussgebühren usw.

Die Grundbuch- und Notarkosten, die vom Käufer anteilig bei der Beurkundung zu zahlen sind, betragen 0,3 % des Gesamtkaufpreises für den Käufer (einschliesslich FF&E und OS&E sowie Parknutzungsrechten).

Hypothekenfinanzierungen sind in der Regel über eine breite Palette von Schweizer Banken verfügbar, die ein massgeschneidertes Hypothekenprodukt speziell für die Apartments von La Forêt anbieten. Auf Anfrage stellen wir gerne den Kontakt her.

Aufgrund eines Beschlusses der Schweizer Regierung vom 21. Dezember 2007 sind Wohnungen und Häuser in Andermatt Reuss von der Lex Koller-Pflicht für eine spezielle Genehmigung ausgenommen. Dies bedeutet, dass alle internationalen Investoren Immobilien in Andermatt Reuss ohne spezielle Genehmigung und ohne Einschränkungen kaufen können. Die Ausnahme ist mindestens bis Ende 2040 garantiert. Darüber hinaus sind Wohnungen in Andermatt Reuss nicht von den Bestimmungen des Zweitwohnungsgesetzes betroffen (das die Errichtung von Zweitwohnungen auf 20 % der Gesamtanzahl der Wohnungen in einer Gemeinde begrenzt), da dieses Gesetz erst nach Genehmigung des Masterplans (Quartierentwicklungsplan) verabschiedet wurde.

Wir bieten für alle Apartments ein aussergewöhnlich hohes Ausstattungsniveau, das sorgfältig gestaltet wurde. Als Käufer haben Sie jedoch die Möglichkeit, aus einer Vielzahl möglicher Upgrades zu wählen, die Ihren Bedürfnissen und persönlichen Vorlieben entsprechen. Bitte beachten Sie, dass die Umsetzbarkeit von Upgrades (und zusätzlichen Optionen) vom Baufortschritt abhängt und nur berücksichtigt werden kann, wenn sie rechtzeitig angefragt werden.

Die auf dieser Website enthaltenen Informationen basieren auf dem aktuellen Planungsstand, den entsprechenden Berechnungen sowie den derzeit gültigen und anwendbaren Bestimmungen des Schweizer Rechts. Wir behalten uns das Recht vor, geringfügige Änderungen vorzunehmen. Die fotorealistischen Darstellungen des Gebäudes dienen dazu, einen Eindruck von der geplanten Struktur zu vermitteln. Sie sind nicht verbindlich in Bezug auf verwendete Materialien, Farben, Ausstattung, bauliche Gestaltung, Umgebung oder Landschaftsgestaltung. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen (das Material- und Farbkonzept für die Aussengestaltung muss von den örtlichen Behörden geprüft und genehmigt werden).

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